Die Osteopathie-Allianz, ein Bündnis der beiden führenden Berufsverbände des Verbands der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) und des Bundesverbands Osteopathie e.V. (BVO), unterstreicht das im Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben ausdrücklich, die Osteopathie in Deutschland berufsgesetzlich zu regeln.
„Ein Berufsgesetz für die Osteopathie schafft viele Gewinner“, betonen die beiden Vorsitzenden der Osteopathie-Allianz, Prof. Marina Fuhrmann (VOD) und Christine Berek (BVO). „Von mehr Transparenz, Patientensicherheit und Qualitätssicherung profitieren Patienten ebenso wie Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Kostenträger und das gesamte Gesundheitssystem.“
Mehr Transparenz durch geschützte Berufsbezeichnung
Ein zentrales Anliegen der Osteopathie-Allianz ist die Transparenz über die Qualifikation der Behandelnden. Derzeit ist die Berufsbezeichnung „Osteopath“ bzw. „Osteopathin“ nicht geschützt, was zu erheblicher Verunsicherung bei Patienten führt. Die sollen jedoch auf den ersten Blick erkennen können, ob ihr Therapeut qualifiziert ist. Ein Berufsgesetz könne klarstellen, dass die Ausübung der Osteopathie ein mindestens vier- bis fünfjähriges Studium bzw. eine entsprechend umfassende Ausbildung voraussetzt – und künftig an eine gesetzlich geregelte Berufsbezeichnung gebunden ist.
Eine aktuelle Forsa-Umfrage zeigt: Rund 20 Prozent derjenigen, die Osteopathie anbieten, verfügen nicht über eine abgeschlossene oder lediglich über eine unzureichende Ausbildung.