VOD-Nachrichten


21.02.2026

VOD: Bundesgesetzliche Regelung der Osteopathie bleibt zwingend erforderlich


Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. bekräftigt vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung in Baden-Württemberg seine zentrale Forderung: Die Osteopathie braucht eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vermerkt wurde. Nur ein Bundesgesetz kann ein klares Berufsbild, verbindliche Qualitätsstandards und Rechtssicherheit für Patientinnen und Patienten sowie für Osteopathinnen und Osteopathen schaffen.
 
Anlass ist die Ablehnung einer Petition durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Gefordert worden war eine sofortige landesrechtliche Anerkennung der Osteopathie als eigenständiger Heil- und Medizinalberuf mit eigenverantwortlicher Tätigkeit für akademisch qualifizierte Osteopathinnen und Osteopathen (M.Sc.).

(https://www.landtag-bw.de/resource/blob/617984/59fd55fa8039db3f211dc97e954536cb/17_10163_D.pdf)  

Das Ministerium lehnte dies ausdrücklich mit verfassungsrechtlicher Begründung ab. Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes unterliegt die Zulassung zu Heilberufen der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG). Nach geltender Rechtsauffassung hat der Bund die Zulassung zur selbständigen Ausübung der Heilkunde – insbesondere durch das Heilpraktikergesetz und die Bundesärzteordnung – abschließend geregelt. Eine eigenständige landesrechtliche Einführung eines neuen Heilberufs mit Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung ist daher kompetenzrechtlich ausgeschlossen.
 
Wichtig ist dabei die Klarstellung:
Abgelehnt wurde eine landesrechtliche Regelung – nicht jedoch die grundsätzliche Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung auf Bundesebene. Im Gegenteil unterstreicht die Argumentation des Ministeriums, dass eine Regelung ausschließlich durch den Bundesgesetzgeber erfolgen kann.
 
Der VOD sieht sich in seiner Position bestätigt. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern auch sachlich notwendig. Sie dient der Patientensicherheit, der Transparenz von Ausbildungsstandards sowie der Sicherung einheitlicher Lebens- und Wettbewerbsverhältnisse in Deutschland.
 
Zudem ist eine gesetzliche Regelung der Osteopathie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ausdrücklich vorgesehen. Der VOD appelliert daher an die Verantwortlichen auf Bundesebene, diesen Auftrag umzusetzen und zeitnah ein entsprechendes Berufsgesetz auf den Weg zu bringen.











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