02.10.2015
Osteopathie: Abmahnung wegen „irreführender Werbung“
Therapeuten, die über die Wirksamkeit ihrer angebotenen osteopathischen Behandlungen mehr versprechen als sie wissenschaftlich belegen können, riskieren nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) eine Abmahnung wegen „irreführender Werbung“. ...weiterlesen