25.03.2009
Hessische Osteopathie-Verordnung im Strudel von Standesinteressen
Mit Verwunderung nimmt der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. zur Kenntnis, dass die staatliche Anerkennung der Osteopathie in Hessen bei manchen Heilpraktiker- und sogar Osteopathieverbänden auf Ablehnung stößt. Die Vorwürfe könnten konträrer nicht sein: Einerseits befürchten einzelne Heilpraktiker, die im November 2008 vom Hessischen Sozialministerium erlassene Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO Osteo) schränke sie in Ihrer Berufsfreiheit ein. Andererseits beklagt das Deutsche Register für Osteopathische Medizin, DROM, die WPO Osteo verhindere die Etablierung des Berufsbildes des Osteopathen. Beides ist falsch. ...weiterlesen