Pressemitteilung


04.11.2015

TK zur Osteopathie: Ärztliche Anordnung reicht weiterhin



Entzieht ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf den gesetzlichen Krankenkassen den Boden für die Kostenerstattung von Osteopathie, soweit diese von Physiotherapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis erbracht wird? Nein, meint die Techniker Krankenkasse (TK), Nr. 1 der GKV und Vorreiter bei dieser Satzungsleistung… (siehe dazu Kommentar von VOD-Vorsitzender Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA) unter dem Text).
 
Auszug aus: medical-tribune.de vom 04.11.2015

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