PSG III: Osteopathische Fachorganisationen loben erzielte Resultate
KONSENSGRUPPE OSTEOPATHIE DEUTSCHLAND BEGRÜßT ENTSCHEIDUNG
Die Konsensgruppe Osteopathie begrüßt die Entscheidung, dass der
Änderungsantrag zum Pflegestärkungsgesetz (PSG) III nicht
weiterverfolgt werden soll. Dieser sah vor, dass die Osteopathie als
krankengymnastische Behandlungstechnik mit lediglich 60 Stunden
Ausbildungsumfang in die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung
Physiotherapie eingegliedert werden sollte.
„Das wäre ein Angriff auf die Patientensicherheit gewesen und
hätte der Osteopathie in Deutschland massiven Schaden zugefügt“,
sind sich die Mitglieder der Konsensgruppe Osteopathie Deutschland
einig. Es ist daher erfreulich, dass es im Verfahren gelungen ist, die
Parlamentarier zu überzeugen, besagtes Vorhaben nicht weiter zu
verfolgen.
Besonderer Dank gilt dem Verband der Osteopathen Deutschland (VOD)
e.V., der für die Konsensgruppe die Anhörung im Deutschen Bundestag
bestritten hat. Dabei und bei enormem berufspolitischen Einsatz ist in
den letzten Wochen Herausragendes für die Patientensicherheit und
für die Osteopathie insgesamt geleistet worden.
HINTERGRUND:
Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen
und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische
Diagnose und Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der
Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet. Osteopathie ist in
vielen Anwendungsbereichen sinnvoll und behandelt vorbeugend.
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