Die große Nachfrage und die guten Erfahrungen vieler Patienten haben dazu geführt, dass bundesweit fast 100 gesetzliche Krankenkassen (GKV) ihren Versicherten Kosten für Osteopathie anteilig erstatten. Da sich zum Jahreswechsel manche Leistungen ändern können, empfiehlt der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. einen Kassenvergleich und eventuell einen Kassenwechsel, um Zuschüsse zu osteopathischen Behandlungen zu erhalten.
Da die Kosten für osteopathische Behandlungen keine Regelleistung der Krankenkassen sind, sondern als sogenannte freiwillige Satzungsleistung bezuschusst werden, liegt es im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse, wie hoch der Zuschuss ausfällt. Auch sind die Modalitäten oft sehr unterschiedlich. Ein Vergleich und ein Kassenwechsel, der unbürokratisch möglich ist, kann schnell mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Krankenkassenliste des VOD. Dort finden Patienten regelmäßig aktualisiert, welche Behandlungskosten die Krankenkassen jeweils zu welchen Bedingungen erstatten: www.osteopathie.de/krankenkassenliste.