08.04.2012
Osteopathie als (anteilige) Kassenleistung
Osteopathie wird anteilig im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes seit Januar 2012 von einigen Gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Immer mehr Kassen folgen diesem Weg, um ihren Versicherten die stark nachgefragte Heilmethode im Rahmen ihrer Leistungen anbieten zu können. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. sieht die anteilige Erstattung osteopathischer Behandlungen als Chance, aber auch als Gefahr. ...weiterlesen