18.04.2016
Osteopathieverbände fordern gesetzliche Regelung des Berufs für Patientensicherheit und Rechtssicherheit
Osteopathie wird von Patienten zunehmend nachgefragt. Im Gegensatz zum europäischen Ausland ist der Osteopath hierzulande jedoch kein eigenständiger, staatlich anerkannter Beruf; Ausübung und Ausbildung sind nicht festgeschrieben und die Ausübung der Osteopathie ohne Heilpraktikererlaubnis stellt einen Straftatbestand dar. In einer Expertenanhörung am Mittwoch vor den Mitgliedern der AG Gesundheit der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag wurde der Regelungsbedarf nochmals unterstrichen. Die beiden größten Berufsverbände, Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V und Bundesverband Osteopathie (BVO) e.V., sind sich einig: Nur ein Berufsgesetz auf Bundesebene kann die längst überfällige Qualitätssicherung für die Osteopathie und Rechtssicherheit für die Osteopathen herbeiführen.
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