22.02.2012
D.O.© in Frage gestellt
Um die unrechtmäßige Verwendung der vom Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. geschützten Marke D.O. zu unterbinden, befand sich der VOD mit dem Bundesverband Osteopathie (BVO) am heutigen Tag vor dem Landgericht Frankfurt. Hintergrund: Der BVO nimmt für sich in Anspruch, auf seiner Therapeutenliste Therapeuten mit dem Zeichen D.O. ohne Zusatz zu führen, die die Auszeichnung D.O. von Schulen oder anderen Instituten wie beispielsweise der IAO in Ghent in Deutschland verliehen bekommen haben. ...weiterlesen